Kurzinformation über die Anstellungsbedingungen

Steria Schweiz AG bietet ein attraktives Arbeitsumfeld und optimale Arbeitsbedingungen mit Freiraum für Kreativität und Eigeninitiative. Die allgemeinen Bedingungen sind in unserem Personalhandbuch festgelegt. Die nachfolgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte.

  • Arbeitszeit
    Wir bieten unseren Mitarbeitenden moderne, flexible Arbeitszeiten an. Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Jeder Mitarbeiter ist selbst für seine Arbeitszeit verantwortlich, in Abstimmung auf die Kundenbedürfnisse und jeweilige Projektsituation. Dieses Arbeitszeitmodell bietet dem Mitarbeitenden eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit.
  • Ferien pro Kalenderjahr
    25 Arbeitstage
    28 Arbeitstage für Kadermitarbeiter, Senior Projektleiter, Consultants, Sales

  • Gehalt
    Bei Steria Schweiz AG werden die Mitarbeitenden funktions-, leistungs- und marktgerecht entlöhnt.
    Das Gehalt wird in 12 Monatsraten ausbezahlt.

    Steria Schweiz AG hat ein Bonus-System für Mitarbeitende mit und ohne Kaderstufe. Damit beteiligen sich die Mitarbeitenden am jährlichen Erfolg der Steria Schweiz AG. Die Ziele werden in einem Bonusvereinbarungsprozess festgelegt, wobei sowohl Firmenziele als auch Teamziele und/oder persönliche Ziele zum Tragen kommen.
  • Unfallversicherung
    Alle Mitarbeitenden sind gegen die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Mitarbeitende, deren vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit mindestens 8 Stunden beträgt, sind obligatorisch auch gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen versichert. Steria Schweiz AG hat ausserdem eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen, d.h. damit sind die Mitarbeitenden im Falle eines Unfalles Privat versichert. Steria Schweiz AG übernimmt sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerprämie der Unfallversicherung.
  • Krankentaggeldversicherung
    Im Krankheitsfall besteht die Lohnfortzahlung während 730 Tagen zu 100%.
    Sowohl die Arbeitgeber- wie die Arbeitnehmerprämie der Krankentaggeldversicherung werden durch Steria Schweiz AG übernommen.
  • Pensionskasse
    Steria Schweiz AG bietet ihren Mitarbeitenden zeitgemässe, fortschrittliche Konditionen in der Pensionskasse an. 2/3 der Gesamtbeiträge der 2. Säule werden durch den Arbeitgeber übernommen.
Weitere Informationen zu unseren Anstellungsbedingungen werden wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern.